Kfz-Versicherungen: Was Du dazu wissen solltest
Welche Kfz-Versicherungen gibt es und wo liegen die Unterschiede? Wir erklären Dir die wichtigsten Punkte, damit Du etwas klarer siehst.
➜ Mehr dazu im nachfolgendem Blog-Post:
Welche Arten von Kfz-Versicherungen gibt es?
Generell kann man zwischen vier Arten von Kfz-Versicherungen unterscheiden:
- Pkw-Haftpflichtversicherung
- Teilkaskoversicherung
- Vollkaskoversicherung
- Reparaturkostenversicherung (garantie-direkt.de)
Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung sind Teilkasko-, Vollkasko- sowie die Reparaturkostenversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben, jedoch durchaus anzuraten. Die Haftpflichtversicherung ist vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben, ohne diese darfst Du kein Auto zulassen oder auf öffentlichen Straßen betreiben.
Was genau ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung?
Alle Autobesitzer sind verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Ohne diese Versicherung ist es in Deutschland nicht möglich, ein Fahrzeug zuzulassen.
Deine Kfz-Haftpflichtversicherung greift bei Schäden, die Du an anderen Fahrzeugen oder Personen verschuldet hast. Dabei werden die Unfallopfer und auch evtl. Mitfahrer entschädigt. Das bewahrt Dich vor hohen Schadensersatzforderungen des Unfallopfers. Die Kfz-Haftpflicht schützt damit den Halter eines Fahrzeuges gegen Gefahren, die durch die Nutzung des Fahrzeuges entstehen können.
Bei welchen Schäden springt die Kfz-Haftpflichtversicherung ein?
- Personenschäden (z.B. Behandlungskosten, Schmerzensgeld)
- Schäden an fremden Fahrzeugen (z.B. Reparaturkosten, Abschleppkosten)
- sonstige Sachschäden (z.B. Schäden an Gebäuden)
In welcher Höhe kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung auf?
Die deutsche Gesetzgebung sieht eine Mindestversicherungssumme bei Kfz-Haftpflichtversicherungen vor. Sie decken dadurch Schäden in Höhe von mindestens
- 7.500.000 Euro für Personenschäden,
- bis zu 1.220.000 Euro für Sachschäden und
- 50.000 Euro für reine Vermögensschäden.
Die meisten Versicherer bieten jedoch höhere Versicherungssummen an.
Willst Du auch Schäden an Deinem eigenen Auto abdecken, die Du selbst oder mitverschuldet hast, kannst Du auf freiwilliger Basis eine Voll- oder Teilkaskoversicherung abschließen.
Was ist der Unterschied zwischen Vollkasko und Teilkasko?
Kaskoversicherungen decken Schäden am eigenen Auto ab: Die Vollkasko übernimmt Schäden, die Du selbst verursacht hast. Die Teilkasko hingegen kommt nur für Schäden auf, die durch äußere Einflüsse oder Naturgewalten entstehen (etwa bei Wildunfällen, Brand, Diebstahl, Hagel oder Glasbruch). Bei Vandalismus (z.B. zerstochene Reifen, Lackschäden durch mutwilliges Zerkratzen) oder Fahrerflucht greift die Teilkaskoversicherung meistens nicht.
Was decken die verschiedenen Versicherungstypen ab?
Kfz-Haftpflichtversicherung:
Generell deckt die Kfz-Haftpflicht alle Schäden ab, die Du mit Deinem Auto anderen zufügst, z.B.
- bei Personenschäden Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder lebenslange Rente
- Abschlepp- und Reparaturkosten am Fahrzeug des Unfallopfers
- Schäden an Gebäuden
- Kosten eines Mietwagens bei Totalschaden (Unfallgegner)
- Kauf eines gleichwertigen Autos bei Totalschaden (Unfallgegner)
- Kosten für Rechtsanwalt (Unfallgegner)
Teilkaskoversicherung:
Allgemein werden alle Schäden übernommen, die durch äußere Schäden oder Naturgewalten entstehen wie etwa
- Glasbruch
- Sturm, Hagel, Blitz, Überschwemmung
- Wildunfälle
- Schäden durch Tierbisse z.B. Marderbiss
- Autoteil-Diebstahl
- Brand und Explosion
Vollkaskoversicherung:
Die Vollkaskoversicherung umfasst neben den Leistungen der Teilkaskoversicherung zusätzlich den Schutz vor folgenden Schäden:
- Unfallschäden am Fahrzeug bei Selbstverschulden
- Vandalismusschäden (z.B. mutwillige Lackkratzer)
- Schäden durch Fahrerflucht, wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann
- Bei allen Teilkasko-Schäden
In besonderen Fällen kann es allerdings vorkommen, dass die Vollkaskoversicherung den Schaden nicht bezahlt:
- Grobe Fahrlässigkeit (der Unfall wurde bei Nutzung eines wesentlich defekten Fahrzeugs verursacht oder unter Alkoholeinfluss)
- Reine Reifenschäden (nur die Reifen sind beschädigt und nichts anderes)
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (kein Führerschein oder entzogen)
Reparaturkostenversicherung:
Eine Reparaturkostenversicherung greift bei technischen Defekten an Deinem Auto, indem sie (je nach gewähltem Tarif) Deine Werkstattkosten übernimmt, z.B. bei
- Motorschäden, Fehler am Getriebe oder am Achsgetriebe
- Problemen am Abgassystem, an der Kraftstoffanlage, der Klimaanlage oder am Motor-Kühlsystem
- Ausfall von Fahrassistenzsystemen
Sie ist zwar nicht ersatzpflichtig bei Beschädigungen, wie sie typischerweise bei Unfallschäden entstehen, aber dennoch die wohl sinnvollste Ergänzung zu Deiner Kfz-Kasko-Versicherung, weil sie vor hohen Belastungen durch Pkw-Werkstattkosten schützt. Mehr dazu (z.B. Beitragshöhe, Leistungsbeschreibung und Kündigungsfristen) findest Du unter www.garantie-direkt.de
Wie setzt sich die Höhe der Beiträge zur Haftpflicht- und Kaskoversicherung zusammen?
Bei Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherungen hängt die Höhe der Beiträge hauptsächlich von drei Faktoren ab:
Beitragsfaktor | Was wirkt sich aus? |
---|---|
Du als Fahrer / -in | Eigene Unfallbilanz – wer längere Zeit unfallfrei geblieben ist, wird mit niedrigeren Beiträgen belohnt Art und Anzahl der Personen (z.B. unter 25 Jahre), die regelmäßig mit dem Auto fahren Höhere Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung kann die Beiträge verringern |
Dein Fahrzeug | Unterschiedliche Modelle werden je nach Schaden oder Unfallbilanz in verschiedene Klassen eingeteilt. Dabei ist entscheidend, welche Modelle oft in Unfälle verwickelt sind oder oft gestohlen werden Grundregel: Je höher die Einstufung in den Typklassen desto höher die Beiträge |
Dein Wohnort | Es gibt regionale Unterschiede für Diebstähle, Unwetter oder Wildunfälle Auch die Höhe und die Anzahl der lokal gemeldeten Schadenfälle fließt als Faktor mit ein |
Wie kann ich meine Kfz-Versicherung kündigen?
Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres. In der Regel endet das Versicherungsjahr zum 31. Dezember (Stichtag für eine wirksame Kündigung ist dann der 30. November).
Reparaturkostenversicherungen haben oft eine andere Regelung, weil die Vertragslaufzeiten anders geregelt sein können; das richtige Datum für eine erfolgreiche Kündigung steht in Deinen Vertragsbedingungen).
Damit die Kündigung gültig werden kann, muss die Versicherung die Anzeige der Kündigung bis zum Stichtags-Datum erhalten haben. Ansonsten verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Faustregel vorab: „Kündige immer schriftlich!“
Kündigung per E-Mail:
Verträge, die seit dem 1. Oktober 2016 abgeschlossen wurden, können per E-Mail gekündigt werden. Der Absender muss klar identifizierbar sein, daher muss die Telefonnummer, Kundennummer beziehungsweise Versicherungsscheinnummer angeben werden. Außerdem ist es ratsam, sich die Kündigung schriftlich bestätigen zu lassen (z.B. mit dem Hinweis "Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt der Kündigung und den Kündigungstermin innerhalb von 14 Tagen.").
Kündigung per Briefpost:
Wer einen älteren Vertrag hat (vor 1. Oktober 2016 abgeschlossen), verschickt die Kündigung per Briefpost. Hier verwendest Du am besten „Einschreiben mit Rückschein“ um nachweisen zu können, dass die Kündigung fristgerecht eingegangen ist. Damit der Brief rechtzeitig ankommt, sollte man diesen vier Tage vor dem Stichtag bei der Post aufgeben.
Das sollte im Kündigungsschreiben enthalten sein:
- Anschrift des Absenders
- Anschrift der Versicherung
- Datum
- Versicherungsscheinnummer
- Kennzeichen des betreffenden Fahrzeugs
- Kündigungsgrund: „fristgerechte Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres“
- Bei Kündigung in Schriftform: Unterschrift
CER. | Bildnachweis: negativespace.co | Quelle: Eigene Recherche
Über den Autor:
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