Förderungen für Elektroautos: So viel Kaufprämie gibt‘s
Ganz klar: Zuschüsse erleichtern den Kauf von Elektroautos erheblich. In Deutschland profitierst Du aktuell aber nicht nur beim Kauf eines neuen E-Autos von einer Kaufprämie - Zuschüsse gibt es ebenfalls für gebrauchte und geleaste Stromer, und auch Plug-in-Hybride sowie Wasserstoffautos werden gefördert. Mit einer Förderung von bis zu 9.000 Euro für neue E-Autos ist das gewünschte E-Auto durchaus erschwinglich.
Welche Förderungen für Elektroautos gibt es?
Beim Kauf eines Elektroautos kannst Du Dank der Zuschüsse vom Staat und vom Hersteller mit beträchtlichen Kaufpreisreduzierungen rechnen. Das erleichtert vielen die Entscheidung, auf emissionsfreie Fahrzeuge umzusteigen.
Bis Ende 2025 kannst Du noch von der Innovationsprämie, das ist der doppelte Umweltbonus, profitieren. Der Umweltbonus wird zur einen Hälfte vom Staat und zur anderen Hälfte vom Hersteller gewährt. Mit der Innovationsprämie wurde der staatliche Anteil am Umweltbonus sogar noch verdoppelt.
Was das genau heißt? Für neue Stromer gibt es beispielsweise anstelle von 6.000 Euro Kaufprämie eine Förderung von 9.000 Euro (6.000 Euro staatlicher Zuschuss in Form der Innovationsprämie plus 3.000 Herstellerzuschuss).
Ursprünglich war die Innovationsprämie bis 31.12.2012 befristet, die Verlängerung bis 31.12.2025 wurde jedoch im Rahmen des 4. Spitzengesprächs der „Konzertierten Aktion Mobilität“ der Bundesregierung beschlossen.
Wie hoch sind die Förderungen?
Vor dem Kauf willst Du natürlich wissen, mit welcher Prämie Du rechnen kannst. Wie hoch die Kaufprämie für ein neues Elektroauto genau ist, hängt vom Nettolistenpreis des Basismodells ab:
- Nettolistenpreis bis 40.000 Euro: 9.000 Euro Förderung
- Nettolistenpreis über 40.000 Euro bis 65.000 Euro: 7.500 Euro Förderung
Auch bei Plug-in-Hybriden bestimmt der Nettolistenpreis die Höhe der Förderung:
- Nettolistenpreis bis 40.000 Euro: 6.750 Euro Förderung
- Nettolistenpreis über 40.000 Euro bis 65.000 Euro: 5.625 Euro Förderung
Gibt es Förderungen auch für gebrauchte Elektroautos?
Seit Februar 2020 kannst Du auch beim Kauf eines jungen gebrauchten Elektroautos von der Prämie profitieren – bis zu 5.000 Euro sind möglich. Dafür muss allerdings eine Reihe an Voraussetzungen erfüllt sein:
- Für das Fahrzeug darf noch kein Umweltbonus des BAFA beantragt worden sein.
- Die Erstzulassung darf maximal 12 Monate zurückliegen.
- Der Kilometerstand nicht mehr als 15.000 Kilometer betragen.
- Die Erstzulassung muss nach dem 04.11.2019 erfolgt sein, um den Umweltbonus zu erhalten. Ist die Wiederzulassung nach dem 03.06.2020 erfolgt, erhältst Du für das Elektroauto die Innovationsprämie.
- Der Nettolistenpreis darf nicht mehr als 65.000 Euro betragen.
- Es gilt eine Kaufpreisgrenze von 80 % des Listenpreises des Neufahrzeuges
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Welche Förderung kann für geleaste Fahrzeuge beantragt werden?
Auch für Leasingautos gibt es Zuschüsse, die Höhe ist abhängig von der Leasingdauer und dem Nettolistenpreis (dieser darf nicht über 65.000 Euro liegen).
Die volle staatliche Förderung kannst Du für solche Leasingfahrzeuge beantragen, deren Leasing-Vertragslaufzeit mehr als 23 Monate beträgt. Je länger die Vertragszeit und je niedriger der Nettolistenpreis, desto höher ist die Förderung.
Beispiel: Beträgt die Laufzeit Deines geleasten Stromers über 23 Monate und liegt der Nettolistenpreis bei maximal 40.000 Euro, ist bereits die volle Förderung von 9.000 Euro möglich. Beträgt die Laufzeit 12 bis 23 Monate, reduziert sich die Fördersumme auf die Hälfte und damit auf 4.500 Euro. Diese Summe reduziert sich noch einmal auf 2.250 Euro, wenn die Laufzeit Deines geleasten E-Autos nur 6 bis 11 Monate beträgt.
Für geleaste Plug-in-Hybride wird die Förderhöhe ebenfalls in Abhängigkeit von der Laufzeit gestaffelt: Die maximale Fördersumme von 6.750 Euro gibt es für eine Laufzeit von über 23 Monaten, auch hier darf der Nettolistenpreis 40.000 Euro nicht überschreiten. Bei einer Leasingdauer von 12 bis 23 Monaten beträgt die Kaufprämie 3.375 Euro. Eine Förderung von 1.687,50 Euro gibt es schließlich bei einer Laufzeit von 6 bis 11 Monaten.
Bei Leasingautos musst Du auch die Mindesthaltedauer beachten:
- Leasinglaufzeit von 12 bis 23 Monate: 12 Monate Mindesthaltedauer
- Leasinglaufzeit von mehr als 23 Monate: 24 Monate Mindesthaltedauer
- Leasinglaufzeit von 6 bis 11 Monate: 6 Monate Mindesthaltedauer
Förderantrag stellen: So geht’s
Die Förderung für ein Elektroauto kannst Du erst nach dessen Zulassung beantragen. Das geht ganz einfach online auf den Webseiten des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Dazu musst Du lediglich einige persönliche Daten und Daten zum Fahrzeug eingeben. Im Anschluss erfolgt noch das Hochladen der Fahrzeugrechnung. Achte darauf, dass die Rechnung korrekt ausgestellt ist, denn nachträgliche Korrekturen werden nicht anerkannt!
Das gilt es bei der Rechnung zu berücksichtigen:
- Die Bezeichnung des Fahrzeuges muss genau mit der Bezeichnung in der BAFA-Förderliste übereinstimmen.
- Der Nettolistenpreis des Basismodells muss auf den Cent genau jenem entsprechen, der auch in der BAFA-Förderliste angeführt ist.
- Der Herstelleranteil am Umweltbonus muss ausgewiesen sein.
Gibt es Steuervorteile für Elektroautos?
Förderungen beeinflussen natürlich die Entscheidung für einen Stromer enorm. Aber auch die Steuervorteile für Elektroautos sind nicht unwesentlich.
Die wichtigste ist mit Sicherheit die Befreiung von der KFZ-Steuer für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge. Diese Befreiung gilt für zehn Jahre ab Erstzulassung. Für gebrauchte Stromer besteht die Steuerbefreiung natürlich auch, dann jedoch nur für die entsprechende Restzeit. Nach Ablauf der zehn Jahre gibt es eine Steuerermäßigung in der Höhe von 50 %. Die Regelung gilt noch bis 31.12.2030.
Plug-in-Hybride sind von der Steuerbefreiung übrigens ausgenommen. Da die Bemessungsgrundlage der Kfz-Steuer der CO2-Prüfwert des Fahrzeugs ist, fällt sie ohnehin niedriger aus als bei Verbrennern.
Handelt es sich bei Deinem E-Auto um einen Dienstwagen, der auch privat genutzt wird, so wird er nur mit 0,25 Prozent versteuert. Voraussetzung ist, dass der Bruttolistenpreis maximal 60.000 Euro beträgt und das Auto nach dem 31.12.2018 angeschafft wurde. Beträgt der Listenpreis des Stromers über 60.000 Euro, so reduziert sich der Steuervorteil auf 0,5 Prozent.
Gleiches gilt auch für Plug-in-Hybride, jedoch spielt hier die elektrische Mindestreichweite eine Rolle. Um von der 0,5 % Regelung zu profitieren, müssen Plug-in-Hybride, die nach dem 31.12.2018 angeschafft wurden, über eine elektrische Mindestreichweite von 40 km verfügen; wurden sie nach dem 31.12.2021 angeschafft, muss diese Reichweite schon 60 km betragen und bei einer Anschaffung nach dem 31.12.2014 benötigen Plug-in-Hybride bereits 80 km. Statt der Mindestreichweite kann auch der CO2-Ausstoß herangezogen werden, dieser darf maximal 50g/km betragen.
Details zum Thema "Steuervorteile" (hier am Beispiel für Nordrhein-Westfalen) findest Du hier.
Welche E-Autos sind förderfähig?
Eine staatliche Förderung kannst Du aktuell für Elektroautos und für Plug-in-Hybride erhalten. Ab 2022 werden Plug-in-Hybride allerdings nur noch gefördert, wenn sie eine elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern haben. Ab 2025 muss die Mindestreichweite 80 Kilometer betragen.
Wie kannst Du aber herauszufinden, ob Dein gewünschter Stromer förderfähig ist? Das BAFA hat eine Fahrzeugliste förderfähiger Autos veröffentlicht. Befindet sich Dein Modell in der Liste und alle Anforderungen sind erfüllt? Dann kannst Du eine Förderung beantragen!
Welche Förderungen können mit anderen Programmen kombiniert werden?
Für Kommunen, Städte und Unternehmen gibt es noch eine Reihe weiterer Möglichkeiten, die auch mit einer Beantragung des Umweltbonus bzw. der Innovationsprämie beim BAFA kombiniert werden können. Diese Förderungen richten sich jedoch leider nicht an Privatpersonen.
So gibt es beispielsweise das Sofortprogramm „Saubere Luft“ für Städte und Gemeinden oder das Flottenaustauschprogramm „Sozial und Mobil“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU).
E-Kennzeichen: Welche Vorteile bringt Dir das Nummernschild?
Für Dein Elektroauto kannst Du ein spezielles Kfz-Kennzeichen mit einem “E” am Ende beantragen. Das E-Kennzeichen ist aber kein Muss, wer es nicht will, muss es auch nicht beantragen.
Das E-Kennzeichen gibt es bereits seit 2015, seit dem Inkrafttreten des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG). Dank dieses Gesetzes können Kommunen und Städte für Besitzer emissionsloser Fahrzeuge Sonderregeln erlassen.
Was aber bringt Dir das E-Kennzeichen genau? Das hängt meist davon ab, wo Du wohnst, denn jede Kommune kann selbst entscheiden, welche Privilegien für emissionslose Fahrzeuge gelten sollen. Von welchen Vorteilen Du profitierst, ist somit sehr davon abhängig, wo Du mit Deinem gebrauchten Stromer unterwegs bist. Viele Kommunen oder Städte ermöglichen mit dem E-Kennzeichen ein günstigeres oder gebührenfreies Parken im öffentlichen Parkraum. Auch kostenloses Laden oder das Verwenden der Busspur sind mögliche Privilegien.
Ein E-Kennzeichen kannst Du übrigens nicht nur für batterieelektrische Autos, sondern auch für bestimmte Plug-In-Hybride und Brennstoffzellenautos bekommen.
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